1. Geltung der Bedingungen
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sind erst dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.Aufträge bitten wir unbedingt schriftlich einzureichen. Für Hörfehler bei telefonischen Bestellungen übernehmen wir keine Haftung. Diese gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Anschließend bleiben durch Löhne und Materialkosten bedingte Preisänderungen vorbehalten. Bei Aufträgen unter EUR 50,00 wird ein Kleinauftragszuschlag berechnet.
Preise gelten ab Werk Zwickau (Firmensitz Alphatherm Zwickau GmbH).
4. Versand / Gefahrübergang
Versand erfolgt durch die Deutsche Post und deren aktuelle Gebühren bis 10 kg 6,90 EUR, 10 bis 20 kg 9,90 EUR oder durch UPS zu den jeweils günstigsten Tarifen (ca. 6,80 €). Bei Speditionsversand – Preise auf Anfrage.Preise gelten bei Versand innerhalb Deutschlands. Sollten Sie eine Lieferung ins Ausland wünschen, sind wir Ihnen gern behilflich.
5. Lieferzeiten
Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf höhere Gewalt, wie Aussperrung, Streik oder von uns nicht zu vertretende rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängert sich der Liefertermin um die Zeit der Behinderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert. Ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teillieferungen sind wir innerhalb der vereinbarten bzw. der verlängerten Lieferfrist berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferungen.
6. Zahlungsbedingungen
Bestellungen sind zahlbar auf Rechnung. Rechnungen werden nach vollständigem Erhalt der Ware sofort fällig. Für Teillieferungen können entsprechende Teilberechnungen ausgestellt werden. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf von 10 Tagen 3% Zinsen zu berechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Bei Zahlungsverzug oder drohender Einstellung der Zahlungen des Bestellers werden alle noch ausstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind auch berechtigt von den Verträgen zurückzutreten und/oder die Ware zurückzuholen.
7. Sonderanfertigungen
Bei Sonderanfertigungen erfolgt der Preis nach Angebot.
8. Toleranzen und Abweichungen
Für vom Abnehmer genehmigte Entwürfe, Pläne, Beschreibungen, Korrekturabzüge, Farbtöne, Ausfallmuster, Abbildungen, Zeichnungen, Maße Skizzen und dergleichen übernehmen wir keine Verantwortung. Kleine Unregelmäßigkeiten, wie solche bei der Eigenart der Erzeugung vorkommen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Warenannahme oder zu Abzügen durch den Besteller.
Für alle angegebenen Maße, Farbtöne, Festigkeitsbezeichnungen etc. gelten die branchenüblichen bzw. im Hinblick auf den Verwendungszweck der Ware vertretbaren Toleranzen.
9. Gewährleistung
Etwaige Mängel sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Die beanstandete Lieferung ist uns unverzüglich unter genauer Kennzeichnung des angeblichen Fehlers kostenlos zu übersenden. Bei ordnungsgemäß erhobener Mängelrügen haben wir, sofern im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Liefergegenstand fehlerhaft war, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder zu mindern. Dies geschieht nur unter Ausschluss weitergehender Ansprüche. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb 6 Monaten, spätestens jedoch einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung einer Mängelrüge durch uns. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird in demselben Umfang geleistet, wie für den ursprünglichen Gegenstand. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Vorraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Gewährleistung ist der Nachweis des Lieferdatums und der Herkunft der beanstandeten Stücke. Bei Verwendung von rostenden Schrauben kann keine Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Beanstandungen und Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art halten die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf.
10. Garantiebestimmungen
Wir übernehmen für die von uns gelieferten Produkte eine Garantie von 2 Jahren auf Elektronik inklusive Steuerteile. Die Gewähr erstreckt sich darauf, dass die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren Verwendungszweck voll erfüllen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie, ist der Nachweis des Lieferdatums und der Herkunft der Beanstandungsstücke. Für die Ersatzlieferung und den Umfang der Haftung gilt Punkt 9 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Mängelrügen, die sich auf die Garantie beziehen, innerhalb der Garantiefrist von 2 Jahren angezeigt sein müssen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma. Die Vertragsparteien vereinbaren auch den sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. Der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Zwickau.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.